Allgemeine Regeln zur Nutzung von KI in der Schule
Systeme mit künstlicher Intelligenz bieten faszinierende Möglichkeiten zur Interaktion, zum Erstellen von Texten, Bildern, Audio und Videos und können einen wertvollen Beitrag zum Lernen leisten. Gleichzeitig verbreiten sie falsche und unzuverlässige Informationen, können das Lernen behindern und für Täuschungshandlungen genutzt werden. Daher gelten am Königin-Charlotte-Gymnasium grundsätzlich die folgenden Regeln, die von einzelnen Fachschaften und Lehrkräften für ihren jeweiligen Unterricht weiter angepasst werden können und dann entsprechend gelten.
§1 Grundlagen
Die Bildung bei der verantwortungsvollen Nutzung von KI-Systemen sehen wir als Teil unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages. Grundsätzlich ist eine Nutzung von KI erst nach dem Einführungskurs in Klasse 7 gestattet und soll vorher nur nach expliziter Rücksprache mit und bei Begleitung durch eine Lehrkraft erfolgen.
Danach gilt, dass auch die Nutzung von KI-Systemen grundsätzlich erlaubt ist, um den eigene Lernprozess zu unterstützen. Sie dürfen z.B. zum Einholen von Feedback und zum Generieren von Ideen genutzt werden, aber auch die Unterstützung bei der Erstellung von Produkten (Texten, Präsentationen, Visualisierungen etc.) ist grundsätzlich gestattet.
§2 Einschränkungen und Täuschungshandlungen
Vollständige Produkte (Aufsätze, Bearbeitung von Arbeitsblättern, Präsentationen etc.) dürfen nur mit expliziter vorheriger Einwilligung der Lehrkraft über KI-Systeme erstellt werden. Ohne eine solche Einwilligung gilt das Produkt bei Angabe der KI-Nutzung als nicht erbracht, bei fehlender Angabe als Täuschungshandlung.
Eine Nutzung in Prüfungssituationen wie Klassenarbeiten, Tests und GFS ist nur nach expliziter vorheriger Zustimmung der jeweiligen Lehrkraft und nur in dem von der Lehrkraft genehmigten Rahmen erlaubt. In allen anderen Fällen gilt die Nutzung als Täuschungshandlung.
§3 Verantwortung
Die Schülerinnen und Schüler haben bei der Nutzung von KI-Systemen besondere Verantwortung für ihre Produkte und müssen die Grenzen analog zur Nutzung anderer Quellen und Werkzeuge berücksichtigen. Suchergebnisse im Internet können veraltet sein. Informationen in Schulbüchern können falsch sein. Und KI-Sprachmodelle wie ChatGPT können zwar gut formulieren, sie machen aber inhaltliche Fehler und reproduzieren Vorurteile. Bevor also mit Ergebnissen und Impulsen weitergearbeitet wird, müssen diese überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Informationen müssen in jedem Fall mit weiteren fachspezifischen Quellen abgeglichen werden.
§4 Angabe aller Quellen und Hilfsmittel
In allen Produkten, die unter Zuhilfenahme von KI-Systemen erstellt wurden, muss die verwendete KI sowie die Art der Nutzung angegeben sein.
Beispiel 1: Bei der Erstellung der Gliederung wurden Ideen berücksichtigt, die mit ChatGPT erstellt wurden. Dabei wurden folgende Prompts verwendet: „Fasse den Gesetzgebungsprozess der BRD zusammen“, „Liste Institutionen auf, die am Gesetzgebungsprozess der BRD beteiligt sind“, „Welche Kritik gibt es am Gesetzgebungsprozess der BRD?“. Die Informationen wurden im weiteren Prozess jeweils mit den im Quellenverzeichnis angegebenen Quellen der Bundeszentrale für politische Bildung abgeglichen und ergänzt.
Ursprung: Diese Regeln basieren auf den „Regeln zum Umgang mit KI am Seminar Stuttgart“, die auf den „Rules for Tools“ von Christian Spannagel“ basieren. Sie wurden für den schulischen Kontext angepasst.
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